Grunderwerb und Entschädigungen
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Für neue Gleise benötigt die Bahn Flächen.
Damit mehr Züge pünktlicher und schneller fahren können, brauchen wir zusätzliche Gleise zwischen Hannover und Bielefeld. Dafür plant und baut die Bahn Gleise im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums. Um neue Gleise bauen zu können, benötigt die Bahn oft zusätzliche Flächen.
Es gibt drei Arten, wie die Bahn Flächen beansprucht:
Die Bahn kauft Flächen, die sie für die neue Eisenbahnstrecke braucht: für Gleise, Bahnhöfe und zum Verlegen von Straßen und Gewässer.
Auf manchen Grundstücken baut die Bahn zwar, muss sie dafür aber nicht besitzen. Dann lässt die Bahn im Grundbuch die Nutzungsrechte eintragen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Bahn eine Brücke über ein Grundstück oder einen Tunnel unter einem Grundstück baut. Im Grundbuch wird auch eingetragen, dass die Bahn entlang der Strecke Geh- und Fahrwege nutzen kann und welche Wege und Plätze die Feuerwehr für Rettungseinsätze nutzt.
Während die Bahn die neuen Gleise baut, benötigt sie Flächen für Wege und die Lagerung von Baustoffen. Dafür mietet sie für diese Zeit Flächen und zahlt dafür eine Entschädigung. Wenn die Bahn fertig gebaut hat, richtet sie die Flächen wieder her und gibt sie an die Eigentümer:innen zurück.
Wie geht die Bahn beim Kauf vor?
Gut zu wissen
Die Höhe des Kaufpreises beziehungsweise der Entschädigung hängt davon ab, wie viel die Fläche wert ist. Um diesen Wert festzustellen, schauen sich unabhängige Fachleute den Bodenrichtwert an und erstellen ein Gutachten. Ein Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert, der zeigt, wie viel ein Grundstück in einem bestimmten Gebiet wert ist. Er gibt an zu welchem Preis Grundstücke in der Gegend verkauft wurden. Sind Flächen eines landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebs betroffen, werden betriebliche Werte mit einbezogen. Wenn die Bahn landwirtschaftliche Flächen trennt, wird auch das bei der Entschädigung berücksichtigt.
Wie informiert die Bahn darüber, welche Flächen sie braucht?
In einem Plangenehmigungs- oder Planfeststellungs-Verfahren wägt das Eisenbahn-Bundesamt zwischen den Interessen von privaten Personen und öffentlichen Institutionen einerseits und den Plänen der Bahn andererseits ab. Anschließend entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt, ob das Projekt genehmigt wird. Die Genehmigung oder Planfeststellung ist notwendig, damit die Bahn mit dem Bau beginnen kann.
Die dazugehörigen Planfeststellungs-Unterlagen können Interessierte für vier Wochen online und vor Ort einsehen. Wo und wann das geschieht, gibt die Bahn vorher bekannt. In den Unterlagen steht, welche Grundstücke für das Projekt gebraucht werden und wofür sie genutzt werden sollen. Hier steht auch, ob ein Grundstück gekauft wird, das Nutzungsrecht im Grundbuch eingetragen wird oder das Grundstück nur vorübergehend genutzt wird.